Rechtlich-regulatorische Anforderungen in Bezug auf den Umgang mit Anfragen staatlicher Stellen
Zugriffsbegrenzung bei Ermittlungsanfragen (INQ-01)
Die DREAM-Lösung muss es dem Anbieter ermöglichen, den Zugriff auf Kundendaten oder das Offenlegen von Kundendaten im Rahmen von Ermittlungsanfragen staatlicher Stellen auf diejenigen Daten zu begrenzen, die Gegenstand der Ermittlungsanfrage sind. (Vgl. BSI C5:2026 INQ-03)
Anonymisieren/Pseudonymisieren von Kundendaten bei Ermittlungsanfragen (INQ-02)
Die DREAM-Lösung muss dem Anbieter die Möglichkeit bieten, Kundendaten im Rahmen von Ermittlungsanfragen staatlicher Stellen zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren, so dass Kundendaten nur solchen Kunden zugeordnet werden können, die Gegenstand der Ermittlungsanfrage sind. (Vgl. BSI C5:2026 INQ-03)
Datenbereitstellung bei rechtmäßigen Zugriffsanfragen aus Drittländern (INQ-03)
Die DREAM-Lösung muss es dem Anbieter ermöglichen, bei rechtmäßigen Zugriffsanfragen ausländischer Behörden die Mindestmenge an Daten bereitzustellen. (Vgl. Art. 32 Abs. 4 DA)
Schutz vor unrechtmäßigem staatlichen Zugang von Drittländern (INQ-04)
Die DREAM-Lösung muss es dem Anbieter ermöglichen, nicht-personenbezogene Daten, die in der EU gespeichert sind, vor unrechtmäßigen Zugriffsanfragen ausländischer Behörden zu schützen. (Vgl. Art. 32 Abs. 1 DA)
Überwachung von Ermittleraktivitäten (INQ-05)
Die DREAM-Lösung sollte es dem Anbieter ermöglichen, den Zugriff und die Aktivitäten, die von oder im Auftrag von Ermittlern durchgeführt werden, zu überwachen und festgestellte Abweichungen durch geeignete Abhilfemaßnahmen zu beheben. (Vgl. BSI C5:2026 INQ-03)