Rechtlich-regulatorische Anforderungen an das Ressourcenmanagement
Inventarisierung von Systemkomponenten (RES-01)
Die DREAM-Lösung muss den Anbieter dabei unterstützen, ein Verfahren für die (automatische) Inventarisierung von Systemkomponenten zu etablieren (einschließlich Zugriffsrechten auf die Systemkomponenten). (Vgl. BSI C5:2026 AM-02)
Klassifizierung von Systemkomponenten (RES-02)
Die DREAM-Lösung muss den Anbieter dabei unterstützen, Systemkomponenten entsprechend dem Schutzbedarf der Informationen, die sie verarbeiten, speichern oder übermitteln, zu klassifizieren. (Vgl. BSI C5:2026 AM-09)
Automatische Softwareaktualisierungen (RES-03)
Die DREAM-Lösung sollte es dem Anbieter ermöglichen, bereitgestellte Systemkomponenten, die Kunden in ihrem Verantwortungsbereich selbst installieren, bereitstellen oder betreiben müssen (z. B. lokale Software Clients und Apps), mit automatischen Aktualisierungsmechanismen auszustatten. (Vgl. BSI C5:2026 PSS-03)
Software-defined Networking (RES-04)
Falls die DREAM-Lösung Funktionen für Software-defined Networking (SDN) bietet, muss sie fähig sein, durch geeignete SDN-Verfahren die Vertraulichkeit der Kundendaten sicherzustellen. (Vgl. BSI C5:2026 PSS-10)
Validierung von Software-defined-Networking-Funktionen (RES-05)
Falls die DREAM-Lösung Funktionen für Software-defined Networking (SDN) bietet, muss sie es dem Anbieter ermöglichen, die Funktionsfähigkeit neuer oder geänderter SDN-Funktionen zu validieren, bevor diese den Kunden bereitgestellt werden. (Vgl. BSI C5:2026 PSS-10)
Überwachung der Software-defined-Networking-Konfiguration (RES-06)
Falls die DREAM-Lösung Funktionen für Software-defined Networking (SDN) bietet, sollte sie es dem Anbieter ermöglichen, den Status der Konfiguration kontinuierlich gegen einen Soll-Wert zu prüfen. (Vgl. BSI C5:2026 PSS-10)
Kapazitätsplanung (RES-07)
Die DREAM-Lösung muss es dem Anbieter ermöglichen, die für die Bereitstellung der DREAM-Lösung benötigten Kapazitäten und IT-Ressourcen nach einem etablierten Verfahren zu planen. (Vgl. BSI C5:2026 OPS-01)
Aufrechterhaltung des Betriebs (RES-08)
Die DREAM-Lösung muss es dem Anbieter ermöglichen, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die DREAM-Lösung bei Kapazitätsengpässen oder Ausfällen von IT-Ressourcen weiterhin gemäß den jeweiligen Vereinbarungen bereitgestellt werden kann. (Vgl. BSI C5:2026 OPS-01)
Kapazitätsmonitoring (RES-09)
Die DREAM-Lösung muss es dem Anbieter ermöglichen, technische Maßnahmen zur Überwachung und Provisionierung bzw. De-Provisionierung von Ressourcen und Cloud-Diensten zu etablieren. (Vgl. BSI C5:2026 OPS-02)
Kapazitätskontrolle durch Kunden (RES-10)
Die DREAM-Lösung muss es den Kunden ermöglichen, die vertragsgemäße Bereitstellung von Ressourcen bzw. Diensten zu kontrollieren bzw. zu überwachen. (Vgl. BSI C5:2026 OPS-02)
Ressourcensteuerung durch Kunden (RES-11)
Die DREAM-Lösung muss es den Kunden ermöglichen, die ihnen zur Verwaltung bzw. Nutzung zugeordneten Systemressourcen entsprechend den Möglichkeiten des jeweiligen Servicemodells selbst zu steuern. (Vgl. BSI C5:2026 OPS-03)
Ressourcenüberwachung durch Kunden (RES-12)
Die DREAM-Lösung muss es den Kunden ermöglichen, die ihnen zur Verwaltung bzw. Nutzung zugeordneten Systemressourcen entsprechend den Möglichkeiten des jeweiligen Servicemodells selbst zu überwachen. (Vgl. BSI C5:2026 OPS-03)