Rechtlich-regulatorische Anforderungen an die Protokollierung sicherheitsrelevanter Informationen
Protokollierung und Überwachung (LOG-01)
Die DREAM-Lösung muss es dem Anbieter ermöglichen, Vorgaben zur Protokollierung und Überwachung von Ereignissen sowie zur sicheren Handhabung von Metadaten umzusetzen (einschließlich Zugriffsbeschränkungen für autorisierte Benutzer und Systeme sowie Beschränkungen hinsichtlich Speicherzeitraum und Löschung). (Vgl. BSI C5:2026 OPS-12)
Erkennung von Verletzungen der Schutzziele (LOG-02)
Die DREAM-Lösung muss es dem Anbieter ermöglichen, Protokolldaten automatisch auf Ereignisse zu überwachen, die zu einer Verletzung der Schutzziele führen können (einschließlich der Erkennung von Beziehungen zwischen Ereignissen), und identifizierte Ereignisse automatisch an das dafür zuständige Personal oder die dafür zuständigen Systemkomponenten zu berichten. (Vgl. BSI C5:2026 OPS-13)
Validierung der Ereigniserkennungsprozesse (LOG-03)
Die DREAM-Lösung sollte den Anbieter dabei unterstützen, den korrekten Betrieb der Ereigniserkennungsprozesse auf den entsprechenden Systemkomponenten zu validieren. (Vgl. BSI C5:2026 OPS-13)
Zurechenbarkeit von Benutzerzugriffen (LOG-04)
Die DREAM-Lösung muss es dem Anbieter ermöglichen, auf Grundlage der erstellten Protokolldaten eine eindeutige Identifizierung von Benutzerzugriffen auf Tenant-Ebene vorzunehmen. (Vgl. BSI C5:2026 OPS-15)
Aufbau der Protokollierungssysteme (LOG-05)
Die DREAM-Lösung sollte es dem Anbieter ermöglichen, die Systemkomponenten zur Protokollierung und Überwachung in seinem Verantwortungsbereich so aufzubauen, dass bei Ausfällen einzelner Komponenten die Funktionalität insgesamt nicht eingeschränkt ist. (Vgl. BSI C5:2026 OPS-17)
Überwachung der Protokollierungssysteme (LOG-06)
Die DREAM-Lösung muss es dem Anbieter ermöglichen, die Protokollierungs- und Überwachungssysteme in seinem Verantwortungsbereich zu überwachen und Ausfälle automatisch an das dafür zuständige Personal oder die dafür zuständigen Systemkomponenten zu berichten. (Vgl. BSI C5:2026 OPS-17)
Zugriff auf Systemkomponenten zur Protokollierung (LOG-07)
Die DREAM-Lösung muss es dem Anbieter ermöglichen, den Zugriff auf Systemkomponenten zur Protokollierung und Überwachung in seinem Verantwortungsbereich auf autorisierte Benutzer zu beschränken. Der Zugriff sollte eine Multi-Faktor-Authentisierung erfordern. (Vgl. BSI C5:2026 OPS-16)
Schutz sicherheitsrelevanter Informationen (LOG-08)
Die DREAM-Lösung muss dem Anbieter die Möglichkeit bieten, die von Fehlerbehandlungs- und Protokollierungsmechanismen erzeugten Informationen vor unautorisierten Zugriffen und Veränderungen zu schützen und so bereitzustellen, dass sie von den jeweiligen Kunden gelöscht werden können. (Vgl. BSI C5:2026 PSS-04)
Protokolle für Kunden (LOG-09)
Die DREAM-Lösung sollte es dem Anbieter ermöglichen, auf Kundenanfrage die diesen Kunden betreffenden Protokolle in angemessener Form und zeitnah zur Verfügung zu stellen. (Vgl. BSI C5:2026 OPS-15)
Abruf von Protokollen durch Kunden (LOG-10)
Die DREAM-Lösung muss dem Anbieter die Möglichkeit bieten, die DREAM-Lösung einschließlich der bereitgestellten Dienste mit Protokollierungsmechanismen auszustatten, mit denen Kunden sicherheitsrelevante Informationen über den Sicherheitsstatus sowie die bereitgestellten Daten, Dienste und Funktionen abrufen können. Diese Informationen umfassen: Informationen, auf welche Daten, Dienste oder Funktionen wann und von wem zugegriffen wurde; Störungen beim Verarbeiten von automatischen oder manuellen Aktionen; Änderungen sicherheitsrelevanter Parameter der Konfiguration, der Fehlerbehandlungs- und Protokollierungsmechanismen, der Authentifizierung von Benutzern, der Autorisierung von Aktionen, der Kryptographie und der Kommunikationssicherheit. (Vgl. BSI C5:2026 PSS-04)
Protokollierungsmechanismen für Kunden (LOG-11)
Falls die Kunden für Protokollierung sicherheitsrelevanter Informationen zuständig sind, muss die DREAM-Lösung es dem Anbieter ermöglichen, den Kunden geeignete Protokollierungsmechanismen bereitzustellen. (Vgl. BSI C5:2026 PSS-04)
Protokollierung durch Kunden (LOG-12)
Falls die Kunden für Protokollierung sicherheitsrelevanter Informationen zuständig sind, muss die DREAM-Lösung es den Kunden ermöglichen, die bereitgestellten Protokollierungsmechanismen zu aktivieren und zu konfigurieren. (Vgl. BSI C5:2026 PSS-04)