Rechtlich-regulatorische Anforderungen an Benutzersitzungen

Session Management (SES-01)

Die DREAM-Lösung sollte es dem Anbieter ermöglichen, ein geeignetes Session Management einzusetzen, das mindestens dem Stand der Technik entspricht und gegen bekannte Angriffe geschützt ist. (Vgl. BSI C5:2026 PSS-06)

Beendigung inaktiver Sessions (SES-02)

Die DREAM-Lösung muss es dem Anbieter ermöglichen, Mechanismen zu implementieren, die eine Session nach erkannter Inaktivität beenden. Die Erkennung der Inaktivität kann durch Zeitmessung erfolgen. (Vgl. BSI C5:2026 PSS-06)

Zeitintervall zur Inaktivitätserkennung von Sessions (SES-03)

Die DREAM-Lösung sollte es den Kunden ermöglichen, das Zeitintervall zur Inaktivitätserkennung von Sessions selbst zu konfigurieren. (Vgl. BSI C5:2026 PSS-06)

Überprüfung des Session Managements (SES-04)

Die DREAM-Lösung muss es den Kunden ermöglichen, die Schutzfunktionen des Session Managements in geeigneter Weise zu kontrollieren. (Vgl. BSI C5:2026 PSS-06)


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